Teilnahmebedingungen – CityFit Siegburger Stadtfest-Challenge 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
CityFit Sport- und Freizeit GmbH
Frankfurter Straße 19-23
53840 Troisdorf
Nachfolgend „CityFit“ genannt.
2. Gewinnspielzeitraum
Die CityFit Siegburger Stadtfest-Challenge findet im Rahmen des Siegburger Stadtfestes vom 28.08.2026 bis einschließlich 30.08.2026 am CityFit-Stand in Siegburg statt.
Eine Teilnahme außerhalb dieses Zeitraums ist nicht möglich.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 15 Jahre alt sind.
Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme sowie für die Annahme eines Gewinns die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Mitarbeitende von CityFit sowie unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Abschluss einer Mitgliedschaft oder den Kauf einer Ware oder Dienstleistung gebunden.**
Jede Person darf nur einmal an der Challenge teilnehmen.
4. So funktioniert die Challenge
Für die Teilnahme müssen sich die Teilnehmenden zunächst über die dafür vorgesehene CityFit-Landingpage registrieren und anschließend am CityFit-Stand auf dem Siegburger Stadtfest zur Challenge antreten.
Ziel der Challenge ist es, sich an einer Klimmzugstange festzuhalten und ohne sichtbare Uhr oder andere Hilfsmittel möglichst genau 30 Sekunden zu treffen.
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich durch das CityFit-Team vor Ort. Maßgeblich für die Wertung ist die dort erfasste Zeit.
Die Verwendung von Uhren, Smartphones, Smartwatches, Kopfhörern, Timern oder sonstigen technischen Hilfsmitteln zur Zeitmessung ist während der Challenge nicht gestattet.
CityFit ist berechtigt, Teilnehmende bei Manipulationsversuchen, falschen Angaben oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen von der Teilnahme auszuschließen.
5. Gewinne
Im Rahmen der CityFit Stadtfest-Challenge werden insgesamt drei CityFit-Jahresmitgliedschaften vergeben.
1. Jahresmitgliedschaft – beste Teilnehmerin:
Die Teilnehmerin, deren gemessene Zeit am nächsten an exakt 30,00 Sekunden liegt, gewinnt eine CityFit-Jahresmitgliedschaft.
2. Jahresmitgliedschaft – bester Teilnehmer:
Der Teilnehmer, dessen gemessene Zeit am nächsten an exakt 30,00 Sekunden liegt, gewinnt eine CityFit-Jahresmitgliedschaft.
3. Jahresmitgliedschaft – Verlosung:
Unter allen übrigen gültigen Teilnehmenden der Challenge wird zusätzlich eine weitere CityFit-Jahresmitgliedschaft verlost.
Entscheidend ist jeweils die absolute Abweichung von 30,00 Sekunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gemessene Zeit über oder unter 30 Sekunden liegt.
Sollten mehrere Personen exakt die gleiche Abweichung erreichen und damit gemeinsam den besten Wert erzielen, wird der jeweilige Gewinn unter diesen Personen ausgelost.
Zusätzliche Gewinnchance für die Verlosung der dritten Jahresmitgliedschaft
Unter allen gültigen Teilnehmenden wird eine dritte CityFit-Jahresmitgliedschaft verlost.
Teilnehmende, die sich während des Gewinnspielzeitraums bzw. während des Siegburger Stadtfests zusätzlich für eine Mitgliedschaft im CityFit Siegburg anmelden, erhalten für diese Verlosung ein zusätzliches Los und damit eine doppelte Gewinnchance.
Diese zusätzliche Gewinnchance gilt ausschließlich für die Verlosung der dritten Jahresmitgliedschaft und nicht für die Ermittlung des besten Mannes bzw. der besten Frau.
Jede Person kann maximal eine Jahresmitgliedschaft gewinnen.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Der genaue Leistungsumfang der Jahresmitgliedschaft richtet sich nach dem im Rahmen des Gewinnspiels beworbenen CityFit-Mitgliedschaftsmodell.
6. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die beiden Gewinner der 30-Sekunden-Challenge werden nach Abschluss des Stadtfestes anhand der von CityFit erfassten Ergebnisse bestimmt.
Die dritte Jahresmitgliedschaft wird nach Beendigung des Gewinnspielzeitraums unter allen hierfür berechtigten Teilnehmenden per Zufallsprinzip verlost.
Die Gewinner werden über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten, insbesondere per E-Mail, benachrichtigt.
Sollte ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht reagieren oder sollte eine Kontaktaufnahme aufgrund fehlerhafter Angaben nicht möglich sein, behält sich CityFit vor, einen Ersatzgewinner zu bestimmen bzw. den Gewinn erneut zu verlosen.
7. Durchführung und Änderungen
CityFit behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen von CityFit nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.
Die berechtigten Interessen der Teilnehmenden werden hierbei berücksichtigt.
8. Datenschutz
Für die Durchführung des Gewinnspiels werden die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet.
Die Daten werden insbesondere zur Registrierung, Durchführung der Challenge, Ermittlung der Gewinner sowie zur Kontaktaufnahme mit den Gewinnern verwendet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung von CityFit zu finden:
Datenschutzerklärung
9. Instagram und Facebook / Meta
Soweit das Gewinnspiel auf Instagram oder Facebook beworben wird, steht es in keiner Verbindung zu Meta, Instagram oder Facebook und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich CityFit.
10. Haftung
Die Teilnahme an der sportlichen Challenge erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Fähigkeiten.
Den Anweisungen des CityFit-Personals vor Ort ist Folge zu leisten. CityFit behält sich vor, eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnerermittlung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: August 2026